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Übersicht über die Entgelte der verschiedenen Angebote

Unsere Angebote finanzieren sich auf der Grundlage des Sozialgesetzbuchs (SGB) und wurden aufgrund des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) neu strukturiert. Die Tarife werden nun getrennt betrachtet und können auf Basis des SGB XII (existenzsichernde Leistungen) und SGB IX (Leistungen der Eingliederungshilfe) finanziert werden. Die Entgelte basieren auf Vergütungsvereinbarungen mit dem Bezirk Mittelfranken. Voraussetzung für die Kostenübernahme sind Leistungsbescheide der zuständigen Träger der Sozialhilfe und Eingliederungshilfe – in der Regel des Bezirks Mittelfranken.

Aufschlüsselung der Wohn und Lebensunterhaltskosten zu § 3. (2) WBV
 

Zimmerkategorie DZ  EZ 
Nettokaltmiete / monatl. 203,26 € 279,31 €
   inkl. Möblierung 25,68 € 25,68 €
   inkl. Instandsetzung 19,57 € 19,57 €
   inkl. Haushaltsgroßgeräte 9,50 € 9,50 €
Nebenkosten / monatl. 81,99 € 81,99 €
   inkl. Betriebskosten 40,25 € 40,25 €
   inkl. Heizkosten 23,48 € 23,48 €
   inkl. Haushaltsstrom 17,33 € 17,33 €
   inkl. Telefon, TV, Radio 0,93 € 0,93 €
Wohnraumüberlassung 285,25 € 361,30 €
     
: 30,42 (pro Tag) 9,38 € 11,88 €
Lebensunterhalt (tägl.) 7,74 € 7,74 €
BTHG-Aufschlag (tägl.) 1,98 € 1,98 €
Fachleistung 1 (tägl.) 103,41 € 103,41 €
     
Tagessatz 122,51 € 125,01 €
x 30,42 (pro Monat) 3.726,66 € 3.802,71 €

gültig seit 01.03.2020

Sollte der*die Bewohner*in die Kosten für Wohnung und Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln (Rente o. ä.) tragen, wird nach § 14 Abs. 2 Wohn– und Betreuungvertragsgesetz 
eine Sicherheitsleistung in Höhe des doppelten Entgelts abzüglich Fachleistung fällig.

Diese beträgt in unserem Fall:

Im Einzelzimmer

bis 20 m² 1.193,50 €
ab 20 m²  1.284,76 €
ab 30 m² 1.376,02 €

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Rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular. Wir freuen uns auf Sie!

In einem persönlichen Beratungstermin erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot ganz nach Ihren Bedürfnissen und Wünschen.

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Häufig gestellte Fragen

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Welche Kosten enstehen während meines Heimaufenthaltes?

Die monatlichen Gesamtkosten für Ihren Aufenthalt berechnen sich aus dem Pflegeaufwand, der sich aus dem Pflegegrad messen lässt, -  Ausbildungszuschlag, - Anteil für die Unterkunft, - Anteil für die Verpflegung und den Investitionskosten für das Einzel- oder Doppelzimmer. Die Pflegekasse übernimmt einen Teil der Kosten.

Die Kosten und den Anteil der Pflegekasse können Sie detailliert unseren Preislisten entnehmen. So wissen Sie immer genau, welche Kosten Sie zu tragen haben.
Wir beraten Sie gerne, ob und wie Sie Unterstützung beim Sozialhilfeträger anfordern können.
 

Was ist, wenn ich mir einen Pflegeplatz finanziell nicht leisten kann?

Oftmals reichen die finanziellen Möglichkeiten, die sich aus Rentenanspruch und Rücklagen ergeben, nicht aus, um die laufenden Kosten eines Heimplatzes zu decken. In diesen Fällen haben Sie in der Regel Anspruch auf Leistungen des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe (Regierungebezirk, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben), der die Kosten hierfür übernimmt. Nähere Informationen erhalten Sie in unserer Verwaltung. Individuelle Beratung und Antragsaufnahme erfolgt in ihrer Gemeindeveraltung, dem Landratsamt oder der zuständigen Sozialverwaltung Ihres Regierungsbezirkes.

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Alexander Haußner09171 8438-0

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